GOT - Notdienstnovelle

Liebe Patientenbesitzer,

 

am 13.02.2020 ist die neue GOT Notdienstnovelle in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50 € netto sowie ein erhöhter Gebührensatz für Behandlungen berechnet werden muss.

 

Dies gilt:

  • für den Zeitraum tägl. von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht).

  • Mittwochs von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Tages (Nacht).

  • für den Zeitraum von Freitags 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende).

  • für den Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Praxisteam