GOT - Notdienstnovelle
Liebe Patientenbesitzer,
am 13.02.2020 ist die neue GOT Notdienstnovelle in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50 € netto sowie ein erhöhter Gebührensatz für Behandlungen berechnet werden muss.
Dies gilt:
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für den Zeitraum tägl. von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht).
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Mittwochs von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Tages (Nacht).
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für den Zeitraum von Freitags 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende).
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für den Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Praxisteam